Herstellungsbeitrag · § 8 KAG (Wasser/Abwasser)

Ihr Herstellungs­beitrags­bescheid – verständlich geprüft.

Beitrag für den Anschluss an Wasser oder Abwasser erhalten? Verschaffen Sie sich in wenigen Minuten online eine erste Orientierung zu Fristen, Verjährung und Altanschließer-Fragen – und übergeben Sie den Fall bei Bedarf direkt an die Kanzlei.

Bundesweit · online · ein Angebot von Walther & Wieser Rechtsanwälte

Signet herstellungsbeitrag.de
Zwei kostenlose Tools

In wenigen Minuten zur ersten Einschätzung

Beide Tools laufen direkt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden dabei nicht gespeichert – erst wenn Sie aktiv eine Anfrage senden, werden Daten an die Kanzlei übermittelt.

So funktioniert es

Von der ersten Orientierung zur Mandatsanfrage

01

Tool ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen oder tragen Sie die Eckdaten Ihres Bescheids ein – ganz ohne Anmeldung.

02

Einschätzung erhalten

Sie sehen sofort, ob und welche Punkte eine genauere Prüfung nahelegen – verständlich erklärt.

03

Bescheid prüfen lassen

Bei Bedarf laden Sie Ihren Bescheid hoch und senden eine Anfrage sicher an die Kanzlei.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Herstellungsbeitrag

Was ist ein Herstellungsbeitrag?
Der Herstellungsbeitrag ist ein einmaliger Beitrag nach dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) der Länder. Mit ihm werden Grundstückseigentümer an den Kosten der Herstellung leitungsgebundener Wasser- und Abwasseranlagen beteiligt. Die Berechnung erfolgt typischerweise nach Grundstücks- und Geschossfläche.
Was bedeutet die „Altanschließer"-Problematik?
Bei sogenannten Altanschließern war das Grundstück bereits vor 1990 bzw. in der DDR-Zeit angeschlossen. Hier stellt sich häufig die Frage, ob und bis wann noch ein Herstellungsbeitrag erhoben werden durfte. Diese Konstellation ist rechtlich besonders sensibel und sollte fachlich geprüft werden.
Kann ein Beitrag nach vielen Jahren noch festgesetzt werden?
Nicht unbegrenzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 05.03.2013 – 1 BvR 2457/08) dürfen Beiträge nicht zeitlich unbegrenzt nach Eintritt der Vorteilslage (hier: Anschlussmöglichkeit) festgesetzt werden. Die Länder haben dazu Höchstfristen geschaffen. Unser Verjährungs-Check liefert hierzu eine erste Orientierung.
Ist die Online-Einschätzung eine Rechtsberatung?
Nein. Die Tools liefern eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben und ersetzen keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Eine verbindliche rechtliche Bewertung erfolgt erst im Rahmen eines Mandats durch die Kanzlei.
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